Die Idee

Auszug aus der Satzung: §1 Nr. 2:

„Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, Kultur und insbesondere der
Jugendarbeit. Der Satzungszweck wird durch Musicalaufführungen und den damit
verbundenen Veranstaltungen wie Präsentationsauftritte, Probenfreizeiten und
Musicalausfahrten verwirklicht. Neben dem Engagement der Vereinsmitglieder
werden interessierte Jugendliche, Schüler, Studenten, Show- und Musikgruppen
in die Vereinsaktivität eingebunden“

Was wir darunter verstehen:
  • offene Jugendarbeit für alle kulturinteressierte Jugendliche
  • Ausbildung der Jugendlichen in Gesang, Tanz, Schauspiel aber auch in Bereichen Organisation, Marketing, Technik, usw. die für eine Produktion notwendig sind
  • Kooperation mit Schulen, Vereinen und sonstigen „nicht-kommerziellen Vereinigungen“